Domirłarische Heraldik

OT-Hinweis: Für den Kanon werden nur Wappen/Badges akzeptiert, bei denen der Urheber die Fainand-Orga oder der entsprechende Mitspieler ist, wenn dieser zusätzlich die Nutzungsrechte an die Fainand-Orga überträgt.

Domirłarische Wappen sind normalerweise gemeinschaftsbezogen und nur dem Adel zugänglich. Das bedeutet, dass mehrere Familien das gleiche Wappen führen, ohne verwandt zu sein. Manchmal gehört eine Familie mehreren Wappengemeinschaften an. Nur in Mirona, Eannwall und Wyslanien sind Wappen seit dem Zerfall des alten Mironas familienbezogen.

 

Schildgestaltung

  • Es dürfen sämtliche Heroldsbilder, Pelzwerke und gemeine Figuren bei der Schildgestaltung verwendet werden.
  • Zugelassene Farben sind Rot, Grün, Blau und Schwarz. Es dürfen keine hellen und dunklen Abweichungen der Farbe verwendet werden.
  • Zugelassene Metalle sind: Gold bzw. Gelb und Silber bzw. Weiß.
  • Farbe darf nie an Farbe und Metall nie an Metall grenzen. Eine Ausnahme bilden drei aneinandergrenzende Flächen, bei denen diese Regel nicht eingehalten werden kann.
  • Es ist üblich sich auf eine oder zwei Farben und ein Metall zu beschränken.
  • Gemeine Figuren sind nicht an ihre natürliche Färbung gebunden.
  • Der Schild und die Figuren/Bilder darauf dürfen nicht schattiert werden.
  • Tinkturen (Farben und Metalle) haben weder eine Bedeutung noch sind sie unterschiedlich viel wert.
 

Wappenaufbau

  • Halbrundschild
  • Topfhelm
  • Helmkrone, bestehend aus einem goldenen Reif mit fünf Zacken, von denen die äußeren und mittige blattartig sind und die anderen Perlen tragen
 

Optionales

  • Wappenmantel (Wegfallen des Helmes)
 

Weiteres

  • Obwohl der Topfhelm bereits aus der Mode ist, wird die Heraldik der traditionsbewussten Domirłaren nicht angepasst.
Beispiel
Wappen der Königsfamilie von Mirona