Sklavengesetz Dinaro
Dinaros legales Leibeigenengesetz
Das Sklavengesetz Dinaro ist die legale Sklavereiklausel im Seereich Dinaro. Sie bestimmt die Behandlung, Abspeisung, und Bestrafung des Sklave.
Sklavengesetz Dinaro:
Man gilt als Lebewesen unterer Klasse, und nicht als Gegenstand. Man steht unter der Kontrolle seines Besitzers, dieser haftet für einen. Die Besitzurkunde muss vom Sklaven mit unterschrieben/ gekennzeichnet sein, Das Tragen von Kleidung und Ketten ist dem Besitzer überlassen, wird jedoch von der Exekutive des Gouverneurs empfohlen. Für jeden Leibeigenen in seinen Besitz muss man Steuern an den Gouverneur abtreten.
Erlaubt ist:
Die Verpflegung mit Brot und Wasser ist das einzige Recht des Sklaven, dessen Qualität ist dem Besitzer überlassen.
die Unterbringung des Leibeigenen ist ebenfalls dem Besitzer überlassen (Pfosten, Käfig, Verlies, eigenes Dienerkämmerchen)
der Sklave muss ein Brandzeichen erhalten, welches ihn als Sklaven markeirt, möglichst versehen mit dem Namen/ Wappen des Besitzers/ der Organisation.
Verboten ist:
der Sklave darf nicht bettteln.
Der Sklave darf keine Geschäfte abschließen, außer mit schriftlicher Bestätigung des Besitzers und einem Statussymbol dieses.
Geflohene Sklaven werden für Vogelfrei erklärt, sind sie bei ihrem Herren, darf ihm nur dieser und seine Leute leid zufügen. (Bestrafung/ Disziplinierung)
Die Entführung eines Sklaven gilt als Diebstahl.
Das Wehtun/ Töten eines Sklaven, solange es nicht vom Besitzer angeordnet ist, gilt als Sachbeschädigung / Sachbeschädigung mit Todesfolge, und kann vom Besitzer entsprechend angezeigt werden. (Fällt die Verhandlung vor dem Licha Court ungünstig für den "Mörder" aus, kann dieser ohne ein weiteres Verfahren die Personenwürde aberkannt bekommen und des Geschädigtens nächster Leibeigener werden.)
Sklaven die töten, werden selbst hingerichtet.
Vergewaltigung von Sklaven (Wenn nicht durch den Besitzer, oder mit dessen ausdrücklicher Erlaubnis) gilt als Zweckentfremdung und kann mit hohen Bußgeldern belegt werden.Zweck
Die Sklavereiklausel von Dinaro ist eine legale Absicherung für den Besitzer welcher in jeder Besitzurkunde zu finden sein muss.
Document Structure
Gliederung
Allgemeine Informationen,
Rechte des Sklaven/ Besitzers,
Verbote/ Pflichten des Sklaven/ Besitzers,
Vorbehalte
Bis zur Freilassung des Sklaven durch den Besitzer gilt das Dokument.
Referenzen
Im Gesetzbuch von Dinaro gibt es Referenzen und Verweise auf dieses Dokument.
Veröffentlichungsstatus
Jeder Sklavenbesitzer muss seinen Leibeigenen bei der Exekutive des Gouverneurs registieren und erhält eine Abschift des Dokumentes.
Rechtslage
Im Seereich Dinaro udn deren Kooperativer Länder, wie Koloniales Königreich Jurasso und Dinarisch Dimanien hat dieses Dokument legalen Status.
Historical Details
Hintergrund
Da der Besitz eines Sklave im Seereich Dinaro weit verbreitet ist, aber jeder seinen Leibeigenen anders behandelt forderte könig Dinarion der dritte beim Licha Court in Dinilon ein Gesetzgebendes Dokument an, welches die Behandlung des Sklave vereinheitlicht. Seitdem hat dieses Gesetz im Seereich Dinaro seine rechtliche Gültigkeit.
Geschichte
Trotz der langen Tradition des Leibeigentums auf der Diniwelt, forderte das Seereich Dinaro beim Licha Court im Vizekönigreich Dinien eine vereinheitlichte Klausel zur Behandlung von Leibeigenen. Viele Staaten der Diniwelt übernahmen das Dokument als Grundlage ihrer landesinternen Sklaverei.
Öffentliche Reaktion
Jeder Besitzer eines Sklave muss eine Abschirft dieses Dokumentens mit der Besitzurkunde des Sklaven mitführen, damit das Sklavengesetz für ihn Gültigkeit hat.
Vermächtnis
Für die Dinarische Unterschicht wird dieses Dokument nicht gerade als Segen empfunden, jedoch für die Ober- und Mittelschicht.
Laufzeit
Das Dokument gilt bis zur Freilassung des Sklave durch den Besitzer.
Typ
Decree, Governmental
Medium
Papyrus
Erstellungsdatum
300nK
Ratifizierungsdatum
300nK
Ort
Autoren
Unterzeichnende (Charaktere)
- Aleyx Liché der Dritte
- Aramado von Jurasso Stadt
- Cora Lavora
- Dämulära Liaveo
- Dilärä Bronto
- Divi Dippel
- Graf Nufito von Nivi
- Königin Elisa Trizia die Zweite
- Lichia Lira
- Liras
- Nira
- Norih Lifu III
- Räxär Dinarion der Vierte von Michlichs
- Revetora Schlitz
- Ronovara Tretolia
- Sia Lifu
- Silller Slavont
- Stevalotis
- Tecatuzoné Lifu
- Telentia Liaveo
- Telvato Parostosa
- Topeta Langhals
- Treccerra Liaveo
- Treccerra Neria
- Trelefa Lavora
- Valento Sauros
- Zelcutomané Marinushé
- Zentony von Dinorin
- Zychuny von Dinorinia
Unterzeichnende (Organisationen)
- Abschlitz- Handelsgesellschaft
- Dimanostar
- Dinarisch Dimanien
- Dinarische Königliche Marine
- Dinisurisch Dimanien
- Dinorinische Premierministerliche Marine
- Exekutive des Gouverneurs
- Haus der Silllio
- Jade- Bruderschaft
- Koloniales Königreich Jurasso
- Lapesclub
- Licha Court
- Lifoa Neria
- Mümlien
- Mümlische Marine
- Parlamentarisches Königreich Dinorin
- Risonu Rivent-Diebesgilde
- Royal Navy Dinien
- Seereich Dinaro
- Vizekönigreich Dinien
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