Grundbesitz-Regelungen
Die Regelungen für Eigentum & Grundbesitz sind von Clan zu Clan immer etwas verschieden, nur Abbaturi und Voltera ähneln sich als älteste Clans in ihren Grundzügen.
Abbaturi & Voltera
Grundbesitz wird über die Verwaltung der Abbaturi oder Voltera geregelt. Normalerweise fragt man in der Verwaltung nach einem Grundstück, nennt die gewünschte Größe und füllt einen Antrag aus. Dieser Antrag wird mit mündlicher Vorsprache von einem Sachbearbeiter zum nächsten bis hin zu den Hohepriestern weitergegeben, die den Segen geben oder auch nicht. Dies wird mit einer Urkunde beglaubigt, mit Blut und Unterschrift besiegelt, eine Kopie wird in das Archiv des Clans übergeben. Beide Urkunden sind versiegelt und dürfen nur geöffnet werden im Falle eines Streits.
Die Siegel werden für die Beurkundung einmal geschaffen und danach zerstört. Es gibt keine Rohlinge, die zu Intrigen genutzt werden können, wie es in der Vergangenheit der Fall gewesen war.
Gÿrval
Bei den Gÿrval spricht der Interessent mit den Hohepriestern und äußert den Wunsch, an einem bestimmten Punkt ein Haus bzw. eine Unterkunft bauen zu wollen. Da die Unterkünfte der Gÿrval auf Stelzen stehen und relativ schwach sind, müssen diese Gebäude auch "schwimmen" können. Grundbesitz ist aufgrund der Eigenschaften des Geistermoors eher unmöglich, die wenigen festen Stellen gehören den Hohepriestern bzw. der Gemeinschaft.
Das Haus muss soviel Grundfläche haben, dass es von allein schwimmen kann, um im Fall eines Falles verlegt werden zu können. Der Clan stellt ein paar Ressourcen, das Gros der Ressourcen und Baumaterialien muss allerdings der Bauherr liefern. Das Haus bekommt bei Fertigstellung einen Namen, welcher mit Runen auf die vier Eckbalken - oder ähnlich festen Untergrund - gebracht wird. Diese Runen sind nur schwer abzuändern und werden in das gemeinsame Clan-Buch eingetragen.
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