Präambel
Im Bewusstsein der Verantwortung vor der höchsten Göttin Sein und dem Volk von Faerin mit dem Willen Gerechtigkeit, Frieden und Ordnung wiederherzustellen, geben die Kael von Faerin als Auserwählte Seins diese Verfassung.
Verbindlichkeit
Die Rechte und Gebote in diesem Dokument binden alle Menschen, ob von hohem und niederen Stand, in Faerin.
Insbesondere binden sie die Gesetzgebung, Rechtssprechung und alle ausführenden Gewalten.
Rechte
Recht auf Leben
Menschliches Leben ist von Sein gegeben und steht daher unter einem besonderen Schutz. Jeder Mensch in Faerin hat ein Recht auf Leben. In dieses darf nicht eingegriffen werden, es sei denn ein Mensch verwirkt diese Recht durch das Töten eines anderen Menschens.
Gleichheit vor dem Gesetz
Männer und Frauen sind vor dem Gesetz gleich.
Familile, Ehe und Kinder
Eine Ehe wird vor Vertretern des Reiches Faerin geschlossen und steht unter besonderem Schutz. Die Erziehung und Pflege der Kinder ist die Pflicht der Eltern. Nicht eheliche oder adoptierte Kinder können mit dem Einverständnis beider Ehepartner die gleiche gesetzlicihe Stellung wie eheliche Kinder erhalten.
Recht auf Vereinigungen
Alle Bewohner in Faerin haben das Recht Vereinigungen zu bilden, solange diese sich nicht gegen die Ordnung und den Frieden in Faerin oder diese Verfassung richten.
Recht auf freie Berufswahl
Alle Menschen in Faerin dürfen ihren Beruf frei wählen.
Eigentum und Erbrecht
Das Recht auf Eigentum und Erbe ist gewährleistet. Gesetze regeln die Schranken dieses Rechts.
Petitionsrecht
Jeder hat das Recht in Schrift oder Wort Bitten oder Beschwerden an die Regierung oder zuständige Vertreter vorzubringen.
Herrschaftsordnung
Kael
Der Titel des Kael wird innerhalb des jeweiligen Haues vererbt. Ausnahmen können dabei aufgrund von alten Rechten innerhalb des Herrschaftsgebiets eines Kael gemacht werden.
Die Reiche der Kael sind gleichberechtigt und selbständig soweit nicht von dieser Verfassung eingeschränkt.
Varani
Der Träger des Titels des Varani, das Oberhaupt von Faerin, wird von den Kael von Faerin aus dem Adel gewählt.
Der Titel des Varani wird auf Lebenszeit verliehen.
Der Varani trägt den Titel sobald ein Vertreter des Rates ihm den Iniethill-Ring, den Herrscherstab und das Elwailaen-Juwel übergeben hat und der angehende Varani seinen Eid auf diese Verfassung geschworen hat.
Rat
Mit dem Varani regiert ein Rat von mindestens sieben Mitgliedern, die ebenfalls von den Kael bestimmt werden.
Gesetzgebung
Neue Gesetze müssen von einer Mehrheit von Rat und Varani bestätigt werden. Die Stimme des Varani ist dabei dreifach gewichtet.
Eine Änderung der Verfassung bedarf eines Maximum von zwei Gegenstimmen oder Enthaltungen. Die Stimme des Varani ist hierbei einfach gewichtet.
Beschlossene Gesetze werden durch den Varani verkündet. Der Varani schliesst mit Mehrheit des Rates im Namen von Faerin Verträge mit fremden Mächten.
Hauptstadt
Die Haupstadt ist der Sitz des Varani und des Rates. Die Hauptstadt von Faerin ist Naerun.
Befehl über das Militär
Der Varani hat oder ein von ihm ernannte Feldherren haben den Oberbefehl über das Heer. Ist der Varani verhindert kann der Rat Feldherren bestimmen.
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